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Im April wurde eine Verkäuferin in einer Kookai- Boutique im Kaufhaus Printemps in Nancy (Lothringen) entlassen, da sie sich unangemessen gegenüber Nadine Morano, französische Ministerin für Berufsausbildung, geäußert hatte.

Drei Monate später ist sie immer noch arbeitslos.

Beschimpfungen und Beleidigungen unter Politikern sind nichts Neues, doch mehr und mehr wird über Fälle berichtet, die Auseinandersetzungen zwischen Politikern und Bürgern betreffen. Die Grenzen der Gerechtigkeit verschwimmen.

 


Wem glauben?

 

Im Falle Nadine Morano war die Sache schnell geregelt. Die 36-jährige Verkäuferin wurde entlassen. Informationen der französischen Zeitung Rue89 zufolge, stehen sich zwei Aussagen gegenüber. Laut Morano, die sich am 9.April 2011 mit ihrer 14 Jährigen Tochter und einem Leibwächter zum Einkaufen ins Geschäft Kookai begab, soll die Verkäuferin gerufen haben: „Nadine Morano ist im Laden, falls ihr jemand in die Fresse hauen will.“ Morano habe demzufolge eine Entschuldigung gefordert. Die Kündigung hingegen gehe einzig und allein auf den Arbeitgeber zurück, so Morano.

 

Der Verkäuferin Albane zufolge, handelte es sich schlicht um einen Scherz in Bezug auf den Leibwächter Moranos. Sie machte sich mit zwei Kollegen über die Ministerin lustig, da sie es übertrieben fanden, in Begleitung eines Leibwächters einkaufen zu gehen.

Einer der Kollegen soll gesagt haben, dass er den Leibwächter innerhalb von zwei Minuten zu Fall bringen könnte, woraufhin Albane erwiderte, dafür müsse er zuerst Morano „in die Fresse schlagen“. Auf die Beschwerde Moranos hin habe Albane sich entschuldigt und ihr gesagt, dass sie das nicht persönlich gemeint hatte, woraufhin die Politikerin geantwortet haben soll: „Das ist mir egal. Ich habe es satt, jedes Mal wenn ich spazieren gehe, beleidigt zu werden.“

 

 

 

Die Macht der Mächtigen

 

Wenn es um den persönlichen Stolz geht, zeigen sich Frankreichs Politiker meist erbarmungslos.

Im Rahmen der Landwirtschafsmesse im Februar 2008 weigerte sich ein Mann dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy die Hand zu geben: „Fass mich nicht an.“ Sarkozy erwiderte darauf: „Casse-toi alors pauvre con“ – „Dann verpiss‘ dich doch, du Depp“.

Folgen? Keine. Denn Politiker werden verfassungsrechtlich durch die Immunitätsklausel geschützt und können somit nicht strafrechtlich verfolgt werden.

 



Umgekehrt sieht es anders aus. Bei Beleidigungen seitens ihrer Bürger zeigen die Mächtigen oftmals kein Erbarmen und reichen meist direkt eine Klage ein. So auch im Falle Patrice Guyards. Der in Paris lebende Obdachlose hatte sich im September 2009 ein Flugzeug gemietet und 12 000 Flugblätter über Poitiers (Poitou-Charentes) verteilt. Die Nachricht richtete sich gegen Ségolène Royale und Martine Aubry (Parti Socialiste) und an Schimpfwörtern wurde nicht gespart.

Der Verfasser wurde vor Gericht zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.

 




Flugblatt Guyards.
Photo : lepost.fr. Screenshot des Senders France Poitou-Charentes
Text: “Ségolène Royale[…], du betreibst eine Scheißpolitik! Du und deine Freundin […]Martine Aubry habt die Krise mit euren beschissenen 35 Stunden beschleunigt! Aber das Schlimmste ist, dass die in Poitou-Charentes (Wahlkreis von Ségolène Royale, Anm. d. Red.) bereit sind, erneut für dich zu stimmen. […] Die Obdachlosen sind nicht alle Alkoholiker. www.sdf75.fr“


Ähnlich erging es auch Hervé Eon. Auf dem Weg zu einer Demonstration gegen die Verallgemeinerung des RSA(1) in Laval (Pays de la Loire, bei Rennes) wurde er festgenommen, da er ein Plakat mit der Aufschrift “ Casse-toi pov'con ”- le président de la République française. » (Verpiss‘ dich du Depp - der Präsident der französischen Republik) mit sich führte. Die Begründung der Vorladung zu Gericht lautete wegen „Beleidigung durch Wort, Schrift, Bild oder Kommunikationsmittel“ (Rue89).

 

 

Wenig Worte, große Wirkung

 

Laut dem französischen Observatorium für Kriminalität wurden 2007 rund 32 00 Fälle von Beleidigungen gegenüber Amtspersonen registriert. 1996 waren es knapp 18 000.

Das französische Strafgesetzbuch gibt an, dass im Falle von Verurteilung eine Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten und ein Bußgeld bis zu 7500 Euro drohen kann.

Im Falle Hervé Heons liegt allerdings eine Beleidigung gegenüber dem Präsidenten vor, was nach dem Gesetz zur Pressefreiheit von 1881 ein Bußgeld von 45 000 Euro zur Folge hat. Hervé Eon kam mit einer Strafe von 30 Euro davon.

Amtspersonen dürfen nicht beleidigt werden. Wenn der Präsident jedoch einen Passanten beschmipft, welcher in diesem Moment keine weitere Funktion als die eines Normalbürgers erfüllt, so kann der Betroffene keine Anklage erheben.

Beleidigungen gegenüber Inhaber öffentlicher Ämter, ein heikles Thema. Das Prinzip des gegenseitigen Respekts und das Verbot von Verleumdung steht dem Grundsatz der freien Meinungsäußerung gegenüber. Albane hat teuer bezahlt. Sie ist heute immer noch arbeitslos.

 

 

Janneke Stein

1.08.2008

 

(1)Revenu de Solidarité active: Soziale Mindestversicherung, löste ab dem 1. Juni 2009 das Revenu minimum d'insertion (RMI)und die Alleinerziehendenhilfe Allocation de parent isolé (API) ab.

 








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