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©Marcello Casal Jr; Niqabträgerinnen


In Belgien wurde durch die Zustimmung zu einer Gesetzesvorlage ein Burkaverbot sehr wahrscheinlich. Sollte auch der Senat dafür stimmen, wäre es das erste europäische Land, in dem ein Ganzkörperverschleierungs-Verbot herrscht. Trägerinnen einer Burka und die dafür verantwortliche Person müssten dann eine Geldstrafe zahlen. Auch Frankreich hat schon einen Gesetzesvorschlag verfasst, über den im Sommer abgestimmt werden soll.

 

 

Die Abgeordnetenkammer gab schon ihr „Ja“ mit 136 von 138 Stimmen, einer seltenen Übereinstimmung im sonst uneinigen Belgien. Unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit oder sprachlichen Herkunft entschieden sich die Parlamentarier für ein Burkaverbot. Stimmt auch der Senat zu, wird das Tragen einer Burka* oder Niqab** in der Öffentlichkeit mit bis zu 25 Euro Geldstrafe und bis zu sieben Tagen Haft geahndet. Im Gesetzestext steht, dass zur Öffentlichkeit auch Geschäfte, Restaurants und Hotels zählen. Allerdings werden in keinem Abschnitt die Worte „Burka“ oder „Niqab“ verwendet, sondern die Strafe wird bei Personen fällig, die sich „an der Öffentlichkeit zugänglichen Orten maskiert oder verschleiert, ganz oder teilweise, zeigen in einer Art, dass sie nicht identifizierbar sind“, heißt es im Hauptartikel der Vorlage. Ausgenommen seien Bedeckungen durch Arbeitsregelungen oder Festlichkeiten wie Karneval. Diese Gesetzesvorlage sorgt für viel Diskussionsstoff in Belgien, das neutral ist und offiziell sechs Gottesverehrungen anerkennt, darunter den muslimischen Glauben. In Antwerpen wurde schon 2004 ein Burkaverbot eingeführt. Die Reaktionen unter PolitikerInnen, der Bevölkerung und den Muslimen unter ihnen sind gemischt.




Der belgische Abgeordnete Denis Ducarme

 

Mobiles Gefängnis oder Verletzung der Religionsfreiheit

 

 „Wir sind das erste Land, das die Abriegelung gelöst hat, die eine beträchtliche Anzahl von Frauen unter Hörigkeit gestellt hat und wir hoffen, dass Frankreich, die Schweiz, Italien, die Niederlande folgen werden, die Länder, die nachdenken“, lobte einer der Hauptbefürworter und liberale Abgeordnete Denis Ducarme die Zustimmung zum Gesetzesvorschlag. Vor der Abstimmung hatte er zuversichtlich verlautet, dass Belgien den anderen Ländern mehr und mehr unverständlich sei, aber es durch Einstimmigkeit wenigstens bei dieser Abstimmung ein Element zum Stolz geben würde, belgisch zu sein. Der flämische Liberale Bart Somers sieht eine Körperverschleierung als „mobiles Gefängnis“, das eine „mittelalterliche Praxis“ hervorrufe. Kritischer sehen dies unterschiedliche Vereinigungen für Menschenrechte. Amnesty International in Belgien spricht sich trotz des Kampfes für Frauenrechte gegen das Verbot aus, weil sie darin die Verletzung von internationalem Recht sehen und nicht diejenigen belangt würden, die der Frau eventuell das Tragen auferlegt hätten. Eine langfristige Aufklärungsarbeit sei vonnöten um die Rechte von Frauen wirklich zu verteidigen. Auch das Zentrum für Chancengleichheit und dem Kampf gegen Rassismus (CECLR) und der Verband der Menschenrechte kritisieren die Entscheidung des Parlaments und wünschen sich genaue Vorüberlegungen vom Senat bzw. die nächste Legislaturperiode abzuwarten. Ein anderes Argument bringt Isabelle Praile, Vizepräsidentin des Ausschusses der Muslime in Belgien, hervor: Nur einige Dutzend Frauen von den Tausenden Gläubigen im Land wären von dieser Maßnahme betroffen. Sie sieht eine Verbissenheit in der Politik, die Grundrechte der Muslime zu beeinträchtigen, die eine Minderheit in Belgien darstellen. Der Präsident der Vereinigung islamischer Organisationen (UOIF) Fouad Alaoui wünschte auf dem Sender RTL all denjenigen viel Erfolg, die mit der Umsetzung im Alltag beauftragt werden. Der Professor für Verfassungsrecht Dominique Rousseau sieht den Gesetzestext „ohne solide juristische Grundlage“, denn es stellt sich die Frage der Verfassungsmäßigkeit.

 


Frage der Vereinbarkeit mit den Menschenrechten

 

Unbeachtet der Diskussionen und Hoffnungen für oder gegen das Burkaverbot könnte dieses an einem ganz sachlichen Punkt scheitern: Die Vereinbarkeit mit den Menschenrechten, festgeschrieben in Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diesen Einwand brachte bereits der Verband der Menschenrechte in einer öffentlichen Mitteilung. Im Artikel steht geschrieben, dass jede Person das Recht auf Religionsfreiheit hat, die nur eingeschränkt werden darf, wenn sie „gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.“ Somit könnten gläubige Muslime, die sich vom Burkaverbot beeinträchtigt fühlen, vor dem Europäischen Menschengerichtshof klagen. Nicht nur die rechtliche Grundlage ist fraglich, auch die Bedeutung dieses Gesetzes. In Belgien leben circa eine halbe Million Muslime, somit etwa drei Prozent der Bevölkerung, aber darunter finden sich nur einige Dutzend Frauen, die einen Ganzkörperschleier tragen. Von einer Umstellung für die Mehrheit der Muslime kann also nicht die Rede sein. In Zahlen wurden vergangenes Jahr 29 Fälle von Ganzkörperverschleierung in der Öffentlichkeit in Brüssel und Umgebung protokolliert. Belgien ist zwar nun der erste Staat, der einem Gesetzesvorschlag zustimmte, aber auch in Frankreich und Österreich ist die Realisierung eines entsprechenden Gesetzes wahrscheinlich.

 


Frankreich und Österreich ziehen nach

Während in Belgien die erste Hürde für das Burkaverbot von den Befürwortern genommen wurde, gibt es in Frankreich noch keine Abstimmungen. Ein Gesetzesentwurf liegt jedoch auch hier vor und soll noch vor dem Sommer im Regierungsrat (Conseil d’Etat) entschieden werden. Darin sind die Strafen höher, das Tragen einer Ganzkörperverschleierung soll hier bis zu 150 Euro kosten, aber besonders die dafür verantwortlichen Männer, sollten sie eine Angehörige nachweislich genötigt haben, können schwer belangt werden. Mit bis zu 15.000 Euro Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis ist dann zu rechnen. Laut der französischen Zeitung „le Figaro“ werde diese Strafe von den Verfassern für besser anwendbar gehalten, als der Vorschlag in Höhe von 750 Euro von Jean-François Copé, dem Vorsitzenden der UMP in der Nationalversammlung. Die Strafen würden sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes, das von Justizministerin Michèle Alliot-Marie getragen wird, dann erstmals angewandt werden. André Gerin, Vorsitzender der parlamentarischen Delegation zur Burka, sieht den Gesetzesentwurf auf dem richtigen Weg, präzise und sachbezogen zu werden. Sollte der Regierungsrat das Gesetz angenommen haben, würde es durch ein Eilverfahren zum Parlament geleitet. Der Abgeordnetenvorsitzende der Sozialistischen Partei (PS), Jean-Marc-Ayrault, sprach sich aus für das Verschwinden der Ganzkörperverschleierung bei gleichzeitiger Respektierung der Rechtsprinzipe. „Wenn man ein Gesetz der republikanischen Eintracht schaffen will, scheint es uns wichtig, auf den Grund dieser Debatte zu gehen und eine Alternative vorzuschlagen », äußerte er. Damit spricht der Politiker die Frage an, ob ein Verbot der Burka nicht eine oberflächliche Lösung des Problems der Unterdrückung von Frauen ist. Gründe wie, dass die Frau das Haus dann gar nicht mehr verlassen dürfe, sprechen dafür. Ein Verbot würde von oben herab wirken von einem Staat, der manchen Migranten eventuell sowieso fremd vorkommt und keine Einblicke in ihre Kultur hat. Was dem Burkaverbot in Frankreich einen anderen Aspekt als in Belgien verleiht ist die Laizität, die Trennung von Staat und Kirche. In Belgien wurde vor einiger Zeit ein Vorschlag dazu abgelehnt. Ein Verbot, von der französischen Regierung erlassen, würde das Feld ‚Kirche‘ berühren. Auch deswegen wird ein Burkaverbot kontrovers diskutiert. Nicht nur in Frankreich, auch in Österreich ist das Thema aktuell, jedoch gibt es hier keinen Gesetzesentwurf. Die Familienstaatssekretärin Christine Merek und Chefin der Wiener konservativen ÖVP, sowie Politiker der FPÖ befürworten ein Verbot, die Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek von der SPÖ lehnt ein Verbot ab. Ob ein Verbot der Burka oder Niqab sich auch in anderen (europäischen) Ländern durchsetzt wird vermutlich von den Entscheidungen in Belgien und Frankreich abhängen.

 

 

 

*Ganzkörperverschleierung mit Sichtfenster aus Stoffgitter

**Tuch, das einen Teil oder das ganze Gesicht unterhalb der Augen bedeckt

 

Marion Bergermann

17/05/2010

 

 

Die Burka wird auch in Kanada diskutiert: http://lagazettedeberlin.de/6043.html

Die Burka als Bankräuberverschleierung: http://lagazettedeberlin.de/5879.html









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