

Überschwemmt von der „blauen Welle“
Und noch einmal eine Wahl ohne Überraschung. Der überwältigende Sieg der konservativen Regierungspartei uMP in der ersten Runde der Parlamentswahlen beschert Präsident Nicolas Sarkozy eine fast einzigartige Machtfülle. Doch neben der Schwäche der Sozialisten begünstigt auch das französische Mehrheitswahlrecht die tiefblaue Färbung der Nationalversammlung.
Mit über 40 Prozent der Stimmen verbuchte die regierende Rechte am letzten Sonntag ihr bestes Ergebnis bei Parlamentswahlen seit 1973. Im zweiten Durchgang der Wahl am 17. Juni geht es nun nur noch um die Höhe ihres Erfolges: 380 bis 470 Sitze von insgesamt 577 prophezeien ihr die verschiedenen Meinungsforschungsinstitute. Sarkozy hat damit das gewünschte Mandat zum „Durchregieren“ erhalten, d.h. zum Durchpeitschen seiner neoliberalen Reformen. Die Sozialisten, seit den Präsidentschaftswahlen geschwächt und durch innere Machtkämpfe zerrissen, werden im besten Falle mit 140 Abgeordneten in den Palais Bourbon einziehen können, während Grüne, Kommunisten und die neue Partei des Zentristen François Bayrou vom „blauen Tsunami“ regelrecht weggefegt worden sind. Im neuen Parlament werden die meisten von ihnen wohl Zaungäste bleiben.
So scheinen, um die politische Karte Frankreichs zu zeichnen, künftig zwei Farben auszureichen: viel blau und ein wenig rosa – ein Zwei-Parteien-System „à l’américaine“. Die Debatte über die Gerechtigkeit des Mehrheitswahlrechts wurde dadurch erneut entfacht: es stärkt die großen Parteien, während die Kleinen praktisch zu Wahlbündnissen mit anderen Kandidaten ihres politischen Lagers gezwungen werden. Wenn UMP oder PS ihre Bewerber ins Rennen schicken, habe sie nahezu keine Chance. „Ist es gerecht, dass eine Bewegung, die bei der Präsidentschaftswahl fast 20 Prozent erhielt, nicht im Parlament vertreten ist?“ fragt daher François Bayrou. Und auch Olivier Besancenot von der trotzkistischen LCR spricht von einer „Demoralisierung der Wähler, die durch das Mehrheitswahlrecht noch verzehnfacht wird.“ Denn „nicht mal die Rechte ist
der Meinung, dass das politische Kräfteverhältnis im Land sich heute auf den Bänken der Nationalversammlung widerspiegelt.“
Eine Änderung des Wahlrechts obliegt in Frankreich dem Staatspräsidenten. So hatte François Mitterrand 1986 aus taktischen Gründen das Verhältniswahlrecht eingeführt: durch Stimmenverluste an den Front National sollten die Rechtsparteien geschwächt werden, so das Kalkül des Sozialisten. Nachdem daraufhin 35 Abgeordneten des FN in die Nationalversammlung einziehen konnten, kehrte Frankreich wieder zum Mehrheitswahlrecht zurück.
Seither scheint das „scrutin proportionnel“ im kollektiven Gedächtnis der Franzosen zum Synonym für politischen Opportunismus, für Instabilität und politische Zersplitterung geworden zu sein. Ein Schimpfwort geradezu, dass zudem die Erinnerungen an die verfahrene und von Kolonialkriegen geschüttelte IV. Republik wach ruft.
Aber ist es nicht vielmehr so, dass ein „Element von Verhältniswahlrecht“ der Repräsentativität des Parlaments viel eher gerecht wird? Und dass diese gerade dann notwendig ist, wenn der Staatschef über eine europaweit einzigartige Machtfülle verfügt?
Selbst Premierminister François Fillon (UMP) hat kürzlich für die „proportionnelle“ bei der Wahl der zweiten Parlamentskammer, des Senats, plädiert - wenn auch entgegen der Mehrheit seiner Partei.
Der deutsch-französische Vergleich zeigt, dass das Verhältniswahlrecht genauso wenig zwangsläufig zur Zersplitterung der politischen Landschaft führt, wie das Mehrheitswahlrecht den Aufstieg der Extreme verhindert – siehe die Präsidentschaftswahl von 2002.
LISA JANDI