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Hätte die französische Schauspielerin Danielle Darrieux auch ohne die " kulturelle Ausnahme " ihre " Disque d'or " bekommen ?

Geht es um den Erhalt seiner nationalen Identität, ist Frankreich bekanntlich sehr eigen. Damit auch im Kino, die kulturellen Besonderheiten nicht von der Hollywood-Welle überschwemmt werden, ist die heimische Filmförderung in Frankreich Gesetz. „Exception culturelle“ ist hier das Schlagwort. Inzwischen wurde das Prinzip auch in der Unesco als allgemeine Konvention verabschiedet.

 

„Ganz Gallien ist von Römern besetzt. Ganz Gallien? Nein!“ Wie schon Asterix und Obelix, so wehren sich auch die Franzosen beharrlich gegen einen mächtigen Feind: die kulturelle Gleichschaltung und die Invasion von fremden Kulturprodukten, die mit der Globalisierung einhergehen. Und dies mit einem Erfolg, der andere europäische Länder vor Neid erblassen lässt: während in Deutschland 80 bis 90 Prozent der Kinolandschaft von Hollywood eingenommen werden, erreicht der einheimische französische Film einen Marktanteil von 40 Prozent. 2001, im Jahr des französischen Kinos, fielen die amerikanischen Produktionen sogar unter die 50 Prozent Marke und in die „fabelhafte Welt der Amélie“ strömten allein in Frankreich acht Millionen Zuschauer.

 

Die Zauberformel der französischen Filmförderung heißt „Exception culturelle“. Sie besagt, dass kulturelle Güter keine Handelsware sind, die den Gesetzten des Marktes unterliegen, sondern, dass sie unter einen besonderen staatlichen Schutz zu stellen sind. Dank einer speziellen Abgabe für jede Kinokarte sowie der Verpflichtung der Fernsehsender sich prozentual zu ihrem Einkommen an der heimischen Filmförderung zu beteiligen, verfügen die französischen Produzenten über die höchsten Fördergelder Europas. Es stimmt zwar, dass von den durchschnittlich 150 französischen Filmen, die pro Jahr produziert werden, nur zwei bis drei ihre Kosten auch wieder einspielen. Doch immerhin hat Frankreich etwas, was Deutschland und andere europäische Länder nicht zu bieten haben: eine etablierte und facettenreiche Kinolandschaft, die von jungem Autorenkino bis hin zu überzeugenden kommerziellen Produktionen reicht.    

 

Auf französische Initiative hat dann auch die Unesco im Oktober 2005 ein „Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ verabschiedet. Dieses muss nun von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. In Deutschland dürfte es in diesem Frühling in Kraft treten. Heftigster Gegner dieser Regelung sind selbstverständlich die USA. Jede nationale Kulturpolitik, die zum Beispiel Quoten für einheimische Produktionen vorsieht, wird von ihnen als „protektionistisch“ verpönt und als Hindernis ihrer aggressiv behaupteten Marktherrschaft bekämpft. Anders als knallharte Wirtschafstabkommen hat die Unesco-Konvention keinerlei Macht zu Sanktionen. Doch ohne sie wäre jede staatliche Kulturfinanzierung rechtswidrig, zumindest international.

 
Lisa Jandi








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